Bei der Niveaustufe 6 handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Einstufung speziell für den beruflichen Ausbildungsweg, sondern um eine allgemeine Einstufung der akademischen Kategorie, in der sich zum Beispiel auch alle universitären und sonstigen Hochschul-Bachelor-Abschlüsse finden lassen.

Der Abschluss als „Betriebswirt (VWA)“ / „Betriebswirtin (VWA)“ gilt zusammen mit der abgeschlossenen Berufsausbildung nach den bundesländerspezifischen Regelungen als Hochschulzugangsberechtigung; bei einem anschließenden wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium zum Erwerb eines formalen akademischen Bachelorgrades werden zudem Leistungen aus dem VWA-Studium ggf. bis zur maximalen hochschulrechtlichen Obergrenze angerechnet.

An vielen Mitgliedsakademien kann der Abschluss zum „Betriebswirt/in (VWA)“ mit einem Bachelor-Studium kombiniert werden, wobei dabei teilweise bis zu vier Semester bzw. 90 CP anerkannt werden.