Die DQR-Zuordnung gilt grundsätzlich auch für alle Arten von Abschlüssen zum „Betriebswirt (VWA)“ und zur „Betriebswirtin (VWA)“ in der Vergangenheit. Dies gilt jedoch nur, wenn die jeweilige Akademie zum Zeitpunkt des Abschlusses Mitglied des Bundesverbands war und der jeweilge Studiengang die Rahmenvorgaben des Bundesverbands eingehalten hat.
Für Studiengänge, die zurzeit das Gütesiegel des Bundesverbands tragen, gilt die Konformität mit den Rahmenvorgaben und damit die DQR-/EQR-Zuordnung zu Stufe 6 uneingeschränkt auch für Abschlüsse in der Vergangenheit (und in der Zukunft).
Die DQR-Einstufung darf allerdings nicht rückwirkend auf dem Akademie-Diplom oder dem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Die jeweiligen zertifizierten Mitlgiedsakademien dürfen jedoch Bescheinigungen über die Zuordnung des Studiengangs ausstellen. Eine solche Qualifikationsbescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem jeweiligen Akademie-Diplom oder dem jeweiligen Abschlusszeugnis.
Der Bundesverband kann selbst keine Bescheinigungen zu Abschlüssen und Studiengängen ausstellen. Dies gilt insbesondere auch, wenn die jeweilige Migliedsakademie bereits vor der Antragstellung zur DQR-Zuordnung aus dem Bundesverband ausgeschieden ist.