Die DQR-Zuordnung gilt für alle Arten von Abschlüssen zum „Betriebswirt (VWA)“ bzw. zur „Betriebswirtin (VWA)“, die den verbandsgemeinsamen Rahmenvorgaben nachweislich entsprechen. Die Konformität der Abschlüsse bzw. Studiengänge wird mit dem verbandseigenen Studienprogramm-Gütesiegel belegt. Nur sofern der Studiengang ein Gütesiegel erhalten hat, entspricht der Abschluss der DQR-/EQR-Niveaustufe 6. Die Ausweisung der Zuordnung zum DQR/EQR wird für Abschlüsse ab dem Jahr 2025 von der jeweiligen zertifizierten VWA-Akademie auf dem Akademie-Diplom oder dem Abschlusszeugnis („d. h. auf allen neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen“) angegeben.