Nein, die Zuordnung durch den DQR gilt nicht für die fachspezifischen viersemestrigen Studiengänge zum/zur Fachwirt/in (VWA) oder Ökonom/in (VWA). Das heißt die Zuordnung durch den DQR gilt beispielsweise nicht für die Abschlüsse: Personal-Ökonom/in (VWA), Gesundheits- und Sozial-Ökonom/in (VWA), Projektmanagement-Ökonom/-in (VWA) oder Wirtschaftsfachwirt/in (VWA).