Die Zuordnung zum DQR-/EQR-Niveau 6 gilt ohne Einschränkungen für die Qualifikation „Betriebswirt/in (VWA)“, welche in Studiengängen erworben wurde/wird, die den verbandsgemeinsamen Rahmenvorgaben nachweislich entsprechen. Das heißt, sie gilt grundsätzlich für alle sechsemestrigen Abschlüsse als „Betriebswirt/in (VWA)“ inklusive möglicher Ausrichtungen und Schwerpunktsetzungen. Dies schließt ausdrücklich auch Abschlüsse der Art „Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA)“ und „Informatik-Betriebswirt/in (VWA)“ sowie Abschlüsse der Art „Betriebswirt/in (VWA) mit dem Schwerpunkt Digitalisierung“, „Betriebswirt/in (VWA) mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit“ o. ä. ein.