DQR-/EQR-Niveau 6 für die Qualifikation „Betriebswirt/in (VWA)“

DQR-Zuordnung2025-04-06T14:42:46+02:00

Der Bundesverband der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien freut sich sehr, dass
dem Zuordnungsvorschlag für die Zuordnung der VWA-Betriebswirt/in-Studiengänge
in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zum Niveau 6 stattgegeben wurde.
Die Qualifikation „Betriebswirt/in (VWA)“ ist damit ohne Einschränkungen in der Qualifikationshierarchie auf dem gleichen DQR-/EQR-Niveau 6 eingeordnet wie
alle Bachelorabschlüsse aller Studiengänge an Universitäten und anderen Hochschulen.

FAQ zur Zuordnung der Qualifikation „Betriebswirt/in (VWA)“ durch den DQR

Für welche Arten von Abschlüssen zur Qualifikation „Betriebswirtin (VWA)“ bzw. „Betriebswirt (VWA)“ bzw. gilt die Zuordnung?2025-03-20T09:24:37+01:00

Die Zuordnung zum DQR-/EQR-Niveau 6 gilt ohne Einschränkungen für die Qualifikation „Betriebswirt/in (VWA)“, welche in Studiengängen erworben wurde/wird, die den verbandsgemeinsamen Rahmenvorgaben nachweislich entsprechen. Das heißt, sie gilt grundsätzlich für alle sechsemestrigen Abschlüsse als „Betriebswirt/in (VWA)“ inklusive möglicher Ausrichtungen und Schwerpunktsetzungen. Dies schließt ausdrücklich auch Abschlüsse der Art „Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA)“ und „Informatik-Betriebswirt/in (VWA)“ sowie Abschlüsse der Art „Betriebswirt/in (VWA) mit dem Schwerpunkt Digitalisierung“, „Betriebswirt/in (VWA) mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit“ o. ä. ein.

Gültigkeit der DQR-Zuordnung für Abschlüsse ab dem Jahr 20252025-05-10T15:38:33+02:00

Die DQR-Zuordnung gilt für alle Arten von Abschlüssen zum „Betriebswirt (VWA)“ bzw. zur „Betriebswirtin (VWA)“, die den verbandsgemeinsamen Rahmenvorgaben nachweislich entsprechen. Die Konformität der Abschlüsse bzw. Studiengänge wird mit dem verbandseigenen Studienprogramm-Gütesiegel belegt. Nur sofern der Studiengang das Gütesiegel erhalten hat, ist ein Abschluss in dem ausgezeichneten Studiengang der DQR-/EQR-Niveaustufe 6 zuzuordnen. Die Ausweisung der Zuordnung zum DQR/EQR erfolgt für Abschlüsse ab dem Jahr 2025 von der jeweiligen zertifizierten Mitgliedsakademie auf dem Akademie-Diplom oder dem Abschlusszeugnis („d. h. auf allen neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen“).

Gültigkeit der DQR-Zuordnung für Abschlüsse vor dem Jahr 20252025-03-20T08:29:19+01:00

Die DQR-Zuordnung gilt grundsätzlich auch für alle Arten von Abschlüssen zum „Betriebswirt (VWA)“ und zur „Betriebswirtin (VWA)“ in der Vergangenheit. Dies gilt jedoch nur, wenn die jeweilige Akademie zum Zeitpunkt des Abschlusses Mitglied des Bundesverbands war und der jeweilge Studiengang die Rahmenvorgaben des Bundesverbands eingehalten hat.

Für Studiengänge, die zurzeit das Gütesiegel des Bundesverbands tragen, gilt die Konformität mit den Rahmenvorgaben und damit die DQR-/EQR-Zuordnung zu Stufe 6 uneingeschränkt auch für Abschlüsse in der Vergangenheit (und in der Zukunft).

Die DQR-Zuordnung darf allerdings nicht rückwirkend auf dem Akademie-Diplom oder dem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Die jeweiligen zertifizierten Mitlgiedsakademien dürfen jedoch Bescheinigungen über die Zuordnung des Studiengangs ausstellen. Eine solche Qualifikationsbescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem jeweiligen Akademie-Diplom oder dem jeweiligen Abschlusszeugnis.

Der Bundesverband kann selbst keine Bescheinigungen zu Abschlüssen und Studiengängen ausstellen. Dies gilt insbesondere auch, wenn die jeweilige Migliedsakademie bereits vor der Antragstellung zur DQR-Zuordnung aus dem Bundesverband ausgeschieden ist.

Gilt die DQR-Zuordnung auch für die VWA-Studiengänge zum Ökonom oder Fachwirt?2025-03-13T16:14:51+01:00

Nein, die Zuordnung durch den DQR gilt nicht für die fachspezifischen viersemestrigen Studiengänge zum/zur Fachwirt/in (VWA) oder Ökonom/in (VWA). Das heißt die Zuordnung durch den DQR gilt beispielsweise nicht für die Abschlüsse: Personal-Ökonom/in (VWA), Gesundheits- und Sozial-Ökonom/in (VWA), Projektmanagement-Ökonom/-in (VWA) oder Wirtschaftsfachwirt/in (VWA).

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Zuordnung – bspw. in Bezug auf einen nach dem VWA-Studium angestrebten Bachelor-Abschluss?2025-03-13T16:08:25+01:00

Bei der Niveaustufe 6 handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Einstufung speziell für den beruflichen Ausbildungsweg, sondern um eine allgemeine Einstufung der akademischen Kategorie, in der sich zum Beispiel auch alle universitären und sonstigen Hochschul-Bachelor-Abschlüsse finden lassen.

Der Abschluss als „Betriebswirt (VWA)“ / „Betriebswirtin (VWA)“ gilt zusammen mit der abgeschlossenen Berufsausbildung nach den bundesländerspezifischen Regelungen als Hochschulzugangsberechtigung; bei einem anschließenden wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium zum Erwerb eines formalen akademischen Bachelorgrades werden zudem Leistungen aus dem VWA-Studium ggf. bis zur maximalen hochschulrechtlichen Obergrenze angerechnet.

An vielen Mitgliedsakademien kann der Abschluss zum „Betriebswirt/in (VWA)“ mit einem Bachelor-Studium kombiniert werden, wobei dabei teilweise bis zu vier Semester bzw. 90 CP anerkannt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer formalen und einer nicht-formalen Qualifikation?2025-04-20T14:40:54+02:00

Neben den formalen Quali­fika­tio­nen werden auch nicht-formale Qualifikationen gleichberechtigt im DQR berücksichtigt.

Nicht-formale Qualifikationen sind durch den Anbieter in eigener Verantwortung geregelt und basieren nicht auf einer staatlichen Regelung durch Gesetz oder Verordnung. Das heißt, weder das Curriculum noch die Regularien der Lernergebnisfeststellung sind durch eine staatliche bzw. hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Institution rechtlich verbindlich fixiert. Bei den für die Qualifikationen verantwortlichen Anbietern handelt es sich in der Regel um privatrechtliche oder öffentlich getragene Organisationen sowie zivilgesellschaftliche Akteure.

Die Qualifikation „Betriebswirt/in (VWA)“ ist die erste und bisher einzige nicht-formale Qualifikation der beruflichen Bildung, die in den DQR aufgenommen wurde. Als berufsbegleitende Brückenqualifikation ist sie dem gleichen Niveau 6 zugeordnet wie die formalen Qualifikationen der Hochschulbildung, bei denen ein akademischer Grad auf Bachelor-Ebene verliehen wird.

Gleichwertigkeit bedeutet im DQR, dass verschiedene Qualifikationen, die einem gemeinsamen DQR-Niveau zugeordnet sind, vergleichbar hohe Anforderungen stellen, auch wenn sich Bildungsformate und -inhalte sowie Tätigkeitsprofile unterscheiden, also keine Gleichartigkeit besteht. Die vom DQR beschriebene Niveaugleichheit, z. B. der Betriebswirt- (VWA), Meister- und Bachelorabschlüsse auf DQR-Niveau 6, ändert nichts daran, dass hinter den Qualifikationen unterschiedliche fachliche Spezialisierungen und Akzentsetzungen stehen. Deshalb wird im DQR-Kontext von der Gleichwertigkeit und nicht von der Gleichartigkeit von Qualifikationen gesprochen.

Der Abschluss als „Betriebswirt/in (VWA)“ inklusive möglicher Ausrichtungen und Schwerpunktsetzungen gilt zusammen mit der abgeschlossenen Berufsausbildung nach den bundesländerspezifischen Regelungen als Hochschulzugangsberechtigung; bei einem anschließenden wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium zum Erwerb eines formalen akademischen Bachelorgrades werden zudem Leistungen aus dem VWA-Studium ggf. bis zur maximalen hochschulrechtlichen Obergrenze (i. d. R. 90 CP) angerechnet.

Was bedeutet DQR-/EQR-Niveau 6?2025-04-07T08:41:01+02:00

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) beschreibt acht Kompetenzniveaus, denen sich die Qualifikationen des deutschen Bildungssystems zuordnen lassen.

„Niveau 6 beschreibt Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.“ (vgl. weiterführend zum DQR)

„Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) fungiert als Übersetzungsinstrument, das nationale Qualifikationen europaweit verständlich macht. Die Niveaus des DQR wurden im Rahmen der sogenannten Referenzierung „1:1″ den Niveaus des EQR zugeordnet. Deutsche Qualifikationen, die dem DQR zugeordnet wurden, sind somit gleichzeitig dem entsprechenden EQR-Niveau zugeordnet.“ (vgl. weiterführend zum EQR)

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